Warum der Wirtschaftshafen am Ostufer in Flensburg erhalten bleiben muss

  • Im Regionalplan SH 2002 ist festgelegt, dass Flensburg als Standort überregional wirksamer Einrichtungen... weiter ausgebaut werden soll. Von besonderer Bedeutung sind demnach ... die Sicherung und Fortentwicklung der ...überregionalen Verkehrsinfrastrukturen, u.a. Hafen, ... Güterumschlag ... (Seite 40,41). Keine noch so beratungsresistente Ratsversammlungsmehrheit hat das Recht, sich einfach über den gültigen Regionalplan hinwegzusetzen.

  • Folgerichtig aus 1. wurden daher im Jahr 2012/13 auch 4,8 Mio. € Fördergeld (Steuergeld) in die Zukunftsfähigkeit, d.h. Instandhaltung des Wirtschaftshafens am Ostufer investiert.

  • Vom Wirtschaftshafen hängt ein großer Industriebetrieb, die FSG mit ca. 700 Arbeitsplätzen und temporär großem Platzbedarf auf der Ostseite des Hafens ab. Genauso sind diverse mittelständische Gewerbebetriebe mit ihren Arbeitsplätzen vom Wirtschaftshafen abhängig, denn

  • der Wirtschaftshafen bietet durch seine Infrastruktur die Möglichkeit, Massengüter konkurrenzlos günstig zu transportieren und umzuschlagen. Der Schiffs Transport von 1 to Kies oder Dünger von Norwegen nach Flensburg kostet ca. 8 €/to. Sollte in Apenrade angelandet werden käme noch der LKW Transport von dort nach Flensburg mit ca. 4 €/to dazu, eine Kostensteigerung um 50 % ! Am Ostufer des Flensburger Hafens werden jährlich ca. 80 bis 120.000 to Baustoffe und Düngemittel umgeschlagen.

  • Der jährliche Transport von über 100.000 to Massengüter per LKW von Apenrade nach Flensburg würde auch eine erhebliche zusätzliche Straßen-, Lärm- und CO² Belastung in Süd Dänemark und im Raum Flensburg verursachen. Die Dänen würden sich bedanken und ausgerechnet Flensburg strebt das Ziel an, CO² neutrale Stadt zu werden.

  • Eine Verlagerung des Hafenumschlags ans Westufer des Hafens ist auch wirtschaftlich illusorisch, denn am Westufer stehen einerseits nicht genügend Umschlagsfläche und Lagerraumkapazität für Düngemittel und Baustoffe zur Verfügung, andererseits ist dort auch die Straßenanbindung nicht nur unzureichend sondern führt auch noch durch Wohngebiete.

  • Am Westufer ist auch die Kailänge für den temporären Platzbedarf der FSG bei ihren Schiffsneubauvorhaben (Kräne und Pontons) völlig unzureichend. Die Kailänge reicht ja nicht einmal aus, um dort den ganz normalen Hafenumschlag abzuwickeln. Ein einziges Kohleschiff würde schon den Kai für jeden anderen Frachter blockieren, d.h. er müsste vorm Hafen auf Reede ankern, also Zeitverlust und damit Kostensteigerung für den Endverbraucher. Unzureichende Infrastruktur schreckt jeden Reeder ab!

  • Bei Abwicklung des Wirtschaftshafens am Ostufer würde Flensburg seinen Status als überregional bedeutsamer Hafen verlieren, d.h. es würde unter anderem die Fahrwasserbefeuerung aufgehoben werden mit der Folge, dass der Hafen von der gewerblichen Schifffahrt nur noch tagsüber angelaufen und verlassen werden darf. Das wäre der Status von Kappeln und bedeutet wegen der daraus resultierenden Zeitverluste wieder eine Kostensteigerung und daraus folgend wiederum einen Verlust an Konkurrenzfähigkeit und würde u.a. den Zulieferverkehr per Kohleschiff zu den Stadtwerken bzw. per Ponton zur FSG massiv behindern.

  • Kreuzfahrtschiffe wie MS Deutschland, MS Europa, MS Braemar oder MS Amadea könnten den Flensburger Hafen auch nicht mehr anlaufen, da sie zwingend auf die Fahrwasserbefeuerung, auf die Wassertiefe am Ostufer und auch auf den dortigen ISPS (Port Security) Bereich angewiesen sind.

Fragen an die Fraktionen zur Konversion am Ostufer

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Konversion (Umwandlung) des Ostufers bittet Sie das Forum IG Ostufer hiermit um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass die Verwaltungsspitze der Stadt Flensburg ohne Mandat von der Ratsversammlung mit dem Innenministerium in Kiel derart verhandelt hat, dass die Konversion des Ostufers mit Fördermitteln des Innenministeriums an die Bedingung geknüpft ist „Sollte der Kernbereich für die Hafenwirtschaft längerfristig bestehen bleiben, wären bis dahin bereitgestellte Fördergelder ggfls. zu erstatten, einschließlich Zweckentfremdungszinsen“? (Zitat aus RV-160/2017 in der Begründung zu Punkt 2). Das wäre das Ende des Wirtschaftshafens am Ostufer.

  • Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass gemäß der RV-160/2017 durch das Innenministerium und durch das Wirtschaftsministerium in Kiel aus Steuergeldern Fördermittel in Millionenhöhe mit völlig entgegengerichteter Zielsetzung bereitgestellt wurden und werden? Zum einen vom Wirtschaftsministerium im Jahr 2012/13 gemäß Regionalplan SH 2002 4,8 Mio € zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftshafens am Ostufer und zum anderen vom Innenministerium in ungenannter Millionenhöhe ab 2018 für den Umbau genau dieses Wirtschaftshafens zum Stadtteil.

  • Abgesehen von der Massengut weiterverarbeitenden Industrie im Flensburger Raum benötigt insbesondere die Werft FSG für ihre Schiffsneubau Vorhaben temporär die gesamte ISPS (Port Security) gesicherte Kailänge für die dazu notwendigen Kräne und Pontons. Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass durch die in Aussicht gestellte vorsätzliche Beseitigung dieser Infrastruktur zum einen direkt die Konkurrenzfähigkeit und damit die Arbeitsplätze der FSG gefährdet werden und zum anderen nach erfolgter Wohnbebauung am Ostufer durch dann mögliche Klagen von dort ansässigen Bewohnern gegen die Lärmemissionen von FWN und FFG auf der Westseite des Hafens auch da die Arbeitsplätze gefährdet werden?

  • Wie verträgt sich die in Aussicht gestellte Schließung des Wirtschaftshafens am Ostufer ihrer Meinung nach mit dem Anspruch Flensburgs, eine klimaneutrale Stadt zu werden, wenn dann jährlich mindestens 100.000 to Baumaterialien und Düngemittel per LKW bei einer Steigerung der Transportkosten um 50% ! von Apenrade in die Region Flensburg transportiert werden?

  • Auf der Harniskai Halbinsel arbeiten noch ein Schiffsmakler, ein Tischlereibetrieb und ein Bootsbaubetrieb. Außerdem haben dort zwei Segelvereine ihr Winterquartier. Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, diesen Betrieben und Vereinen im Rahmen der Konversion des Ostufers (Stichwort: Bewahrung des maritimen Charakters) Bestandschutz auf der Harniskai Halbinsel zu gewähren?

Aufruf zur Wahl des Flensburger Oberbürgermeisters

Es gibt in Flensburg etliche Mitbürger, die unzufrieden sind mit der Art und Weise, wie von dieser Stadtverwaltung Bügerbeteiligung verstanden und praktiziert wird.

Der Kopf einer jeden Stadtverwaltung ist der Oberbürgermeister. Läuft in einer Stadtverwaltung etwas schief, so ist der Oberbürgermeister kraft seines Amtes befugt, dieses zu ändern. Ob er dann tatsächlich etwas ändert hängt allerdings von seiner Befähigung ab und von seinem Interesse oder Desinteresse am entsprechen-den Thema. 

Beispiel Fahrensodde:

Im April 2009 plante die Stadtverwaltung für Fahrensodde 20 ca. „50 Luxuswohnun-gen im oberen Preissegment“. Wegen der deswegen erfolgten Proteste gab es zum Thema Fahrensodde eine Bürgerbefragung, eine Bürgerversammlung und mehrere Workshops, die von vielen engagierten Bürgern/innen besucht wurden. Unter hohem Zeitaufwand wurden von 2009 bis 2012 deren Vorstellungen vom zukünftigen Bild von Fahrensodde  ermittelt. Die wesentlichen Ergebnisse lauteten:

Der Charakter von Fahrensodde sollte nicht verändert werden,

Freizeit, Sport und Naherholung sollten in Fahrensodde weiterhin uneingeschränkt möglich sein,

  • es sollte keine Wohnbebauung stattfinden,
  • das bestehende Gewerbe sollte erhalten bleiben,
  • neues Gewerbe sollte maritimen Charakter haben,
  • die Nutzung von Gebäuden und Grünflächen sollte weiterhin möglich bleiben,
  • durch die Sanierung bestehender Gebäude sollten weiterhin kostengünstige Räumlichkeiten für die UNI Flensburg, die DLRG und die Vereine  angeboten werden. 

In einem einstimmigen Beschluss der Ratsversammlung vom 17.01.2013 wurden diese Ziele gegen den Willen der Stadtverwaltung von allen Parteien getragen.

Ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Bürgerwille und Parteien gemeinsam der Stadtverwaltung klare Vorgaben machen, welche Ziele sie zu verfolgen hat.

Und was ist heute daraus geworden?

Fahrensodde 1:

Hier stand das JAW-Gebäude. Der Planungsausschuss genehmigte 5 Reihenhäuser, tatsächlich gebaut werden 2 Edelvillen. Aussage vom Chef der Stadtplanung, Dr. Peter Schroeders: „Soviel Flexibilität muss sein“. Die Vergabe an den neuen Investor – ein reichlich undurchsichtiges Verfahren. Die Bäume am Hang dahinter wurden abgeholzt aber unsere Politiker zeigten kaum Interesse. Die Stadtverwaltung gestaltete mal wieder nach eigenem Gusto. Das entspricht eindeutig nicht dem geäußerten Bürgerwillen!

 

Fahrensodde 20:

Es gab einmal den Beschluss der Ratsversammlung, städtische Grundstücke an der Förde nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch auf Erbpacht zu vergeben.

Seit Jahren ist der kümmerliche Zustand der ehemaligen Flugzeughalle und der DLRG-Räumlichkeiten bekannt. Die Gebäude befinden sich im Eigentum des Fachbereichs Kommunale Immobilien, aber die Stadtverwaltung investierte kein Geld in die Instandhaltung. Es fand sich ein Investor, der bereit war, den Bürgerwillen umzusetzen, die Gebäude zu sanieren und Räumlichkeiten für UNI, DLRG und Vereine preisgünstig zur Verfügung zu stellen. Aber die Stadtverwaltung wollte das Grundstück lieber verkaufen und leistete entsprechenden Widerstand:

Der vereinbarte Vertragsentwurf wurde nie von der Verwaltung vorgelegt,

die Anforderungen der Verwaltung an den Investor erhöhten sich ständig,

die finanziellen Rahmenbedingungen der Verwaltung wie kurze Pachtlaufzeiten und hohe Pacht, Kauf der maroden Gebäude zu überhöhten Preisen nebst weitern Auflagen wie der Bau einer Promenade und die erzwungene Subventionierung der Mieten durch das Gewerbe ließen marktgängige Mieten nicht mehr zu. Das Projekt war nicht mehr umsetzbar wie von der Stadtverwaltung beabsichtigt.

Im September 2014 kippten die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grüne ihren Beschluss vom Januar 2013. Sie kamen damit dem Wunsch der Stadtplanung entgegen und beschlossen einen Bebauungsplan. Dessen öffentliche Vorstellung geriet am 14. Juli 2015 zu einer Bürgerinformationsvorenthaltungs-Veranstaltung, weil die Stadtverwaltung nur zwei untergeordnete Sachbearbeiter abgeteilt hatte, welche die Fragen der Bürger nur unzureichend oder gar nicht beantworten konnten. Hier praktizierte die Stadtverwaltung genau das Gegenteil von Bürgerinformation und Berücksichtigung des Bürgerwillens!

Die Stadtplanung „entdeckte“ im April 2016 den maroden Zustand der DLRG -Unterkunft als fadenscheiniges Argument für den Grundstücksverkauf. Angeblich als Anschubfinanzierung für einen Neubau der DLRG Unterkunft. Dabei hätte diese  längst fertig sein können, wenn nicht ausgerechnet diese Stadtverwaltung den ersten Investor vor zwei Jahren zum Aufgeben gezwungen hätte.

Die Seglervereinigung und der Flensborg Yachtclub wurden geködert, indem die Stadtverwaltung ihnen die von ihnen gepachteten Grundstücke zum Kauf anbot, somit war auch der SSW für den Verkauf von Wassergrundstücken. Und der Beschluss, städtische Grundstücke am Wasser nur noch auf Erbpacht zu vergeben, war nur noch Geschichte.

Das noch viel größere Spielfeld eröffnet sich demnächst am Hafen-Ostufer, von den Raiffeisen-Silos bis zur Harniskaispitze. Hier stehen in den nächsten Jahren 80 bis 90.000 m² Wassergrundstücke in bester Sonnenlage zur Disposition.

 

Klarschiff am Ballastkai:

Hier kann jede(r) Flensburger(in) eindrucksvoll besichtigen, wie es aussieht wenn die Stadtverwaltung den klar geäußerten Bürgerwillen missachtet.

Bei allen städtischen Immobilienangelegenheiten, vom Kollunder Wald bis zum Discountmarkt in der Steinstraße, von den Raiffeisen-Silos über die Harniskaispitze bis nach Fahrensodde muss der ermittelte Bürgerwille auch berücksichtigt werden und darf nicht, wie in Fahrensodde geschehen, ausgetrickst und abgebügelt werden!

Solange es ein Oberbürgermeister zulässt, dass seine Fachbereichsleiter derartig mit dem Bürgerwillen umgehen, solange brauchen sich die Bürger auch nicht zu wundern, dass die Stadtverwaltung Immobilienangelegenheiten nach eigenem Gusto regelt. Den nächsten Oberbürgermeister können wir erst in fünf Jahren wählen. Es wäre daher angeraten, einen OB zu wählen, der (die) dafür sorgt, dass der in diversen Bürgerbeteiligungsverfahren ermittelte Bürgerwille auch tatsächlich umgesetzt wird, und das nicht nur verbal.

 

Für den Vorstand des Forums IG Ostufer

Gerd Strufe, 1. Vorsitzender